Staatskirchenrecht Beschreibung Staatskirchenrecht  
 
   
Beschreibung von Staatskirchenrecht Infos zu Staatskirchenrecht und Beschreibung.
Nicht angemeldet: Anmelden | Impressum 
Navigation
· Hauptseite
· Know Forum - neu!
· Zufälliger Artikel
· Spezialseiten
· Alle Artikel
· Eingeordnet unter
Aktueller Artikel
· Seite bearbeiten
· Links auf diese Seite
· Verlinkte Seiten
· Versionen


 
 



Letzte Beiträge
Die Klimalüge CO2Guten Abend Herr Enger
"Meine Fr...
Volumenausdehnung be...Hallo da draußen, ich h
abe folgendes ...
Osterrätsel der Fran...Hallo, ich hab' mich leide
r mit meinere ...
was ist denn mit dem...Hallo, der Song heißt Cal
istan "...
Strichcode entschlüs...Hallo benni, ich stehe
gerade vor dem...
Lust auf Focus Rätse...Hallo, an alle Spezialist
en dieses Räts...
ErdölServus, Erdöl hat keine
Formel, da es...
Frage an die Student...Hallo, im Prinzip ist das
eine gute Ide...
CO2 chemische Trennu...Hallo ....... CO2 in der
Luft wird begr...
IGBT ansteuerschaltu...Guten Tag, Wer weiss lief
ert eine funk...


Staatskirchenrecht

Dieser Text beschreibt Staatskirchenrecht.


Der untere Text beinhaltet die Staatskirchenrecht Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Staatskirchenrecht Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Staatskirchenrecht fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Staatskirchenrecht möglichst ausführlich zu halten.

Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Staatskirchenrecht Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Staatskirchenrecht beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Staatskirchenrecht. Fragen zu dem Thema Staatskirchenrecht können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Staatskirchenrecht Artikel

Der Begriff Staatskirchenrecht genannt in dem Unterschied zu dem Kirchenrecht das Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das sich mit dem Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften beschäftigt.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt grundsätzlich das Prinzip der staatlichen Neutralität gegenüber den Religionsgemeinschaften. Trotzdem existieren gesetzliche oder vertragliche Regelungen, in denen Fragen wie Religionsunterricht, Kirchensteuer, Militärseelsorge, Theologische Fakultäten , Körperschaftsstatus geregelt sind.

Im Grundgesetz (GG) garantieren Art. 7 Abs. 3 und Art. 141 den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach. Die Religionsfreiheit aus Art. 4 GG bildet die Basis für das Verhältnis des Staates gegenüber der Religion. Art. 140 GG bestimmt, dass die sog. Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung (Art. 136-139, 141) ebenfalls Bestandteil des Grundgesetzes sind.

Die Bundesländer schließen mit der Katholischen Kirche sog. Konkordate, mit den evangelischen Landeskirchen und anderen Religionsgemeinschaften (Kirchen-)Verträge .

Immer wieder in der Diskussion, hat in letzter Zeit vor allem das Kopftuchurteil für neue Bewegung in diesem Rechtsgebiet gesorgt.

Buch-Tipp: Die rechtliche Verfassung von Religionsgemeinschaften. Eine Untersuchung am Beispiel der Bahai Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Die rechtliche Verfassung von Religionsgemeinschaften. Eine Behandlung am Beispiel der Bahai". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Weblinks


Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Weiteres zu dem Artikel Staatskirchenrecht

Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: Religionsunterricht, Begriff, Kirchenrecht, Landeskirchen, Bewegung, Deutschland, Unterschied, Bundesrepublik, Gg, Reichsverfassung
Schnellzugrif auf verwandte Texte:
 
NEU! Frage im Forum zum Thema:
 
Wenn die Beschreibung 'Staatskirchenrecht' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Staatskirchenrecht Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Staatskirchenrecht' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Staatskirchenrecht' und 'Staatskirchenrecht' Definition sehr dankbar.

Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Staatskirchenrecht' Beschreibung entsprechen.

Liste aller verwandten Artikel: Basis, Begriff, Bestandteil, Bewegung, Bundesrepublik, Deutschland, Gg, Grundgesetz, Kirche, Kirchenrecht, Landeskirchen, Prinzip, Reichsverfassung, Religionsfreiheit, Religionsunterricht, Staat, Staatskirchenrecht, Unterschied
· Diese Seite wurde bisher 585 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 17.05.2008 um 04:04:06
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 15:53, 25. Jun 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Staatskirchenrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.

Von ""

· Diese Seite wurde bisher 585 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 17.05.2008 um 04:04:06
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 15:53, 25. Jun 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008